BEV: „Die GEWOSIE – ein ganz normaler Miethai und Herr Rasche ihr treu ergebener Diener.“


Die GEWOSIE hat nicht nur ihre eigenen „Genossen/Mieter*innen“ in ganzen Wohnblöcken an übliche profitorientierte Miethaie verscherbelt, sondern sie geht auch mit den eigenen Mietern ziemlich ruppig um. Dies geschieht immer dann, wenn es der Gewinn erfordert und der Chef der Vermietung, ein gewisser Herr Rasche, es sich in den Kopf gesetzt hat.

Dabei geht es dann auch manchmal gesetzesfrei zu. Dazu zwei Beispiele:

Die GEWOSIE hatte 2016/17 in Blumenthal einige kleine Häuser mit zwei bis drei Wohnungen verkauft.

In einer Wohnung in einem dieser Häuser lebte eine ältere Frau mit ihrem Sohn. Als die Frau im Dezember 2016 verstarb, hätte der Sohn entsprechend den Bestimmungen des BGB in den Mietvertrag einsteigen können. Allerdings hatte die GEWOSIE aus einem älteren Mietstreit noch einen Titel, der sie nicht zu Übernahme des Sohnes verpflichtete. Per Brief forderte die GEWOSIE den Sohn auf, die Wohnung zum 30.4.2017 zu verlassen. Da die Wohnungssuche mit den Höchstgrenzen eines Leistungsbeziehers nicht so einfach ist, fand der Sohn bis Ende April keine neue Wohnung.

Aber er lernte den neuen Eigentümer des Hauses kennen, der bereits im April und Mai Umbauten am Haus plante. Aus den Gesprächen ergab sich ein neuer Mietvertrag für die bisherige Wohnung. Dieser Mietvertrag sollte zunächst am 1. Mai beginnen, verschob sich dann jedoch auf den 1. Juni, da sich die Grundbucheintragung verzögerte. Am 2. Mai wurde die GEWOSIE über diesen neuen
Mietvertrag informiert.

Am 16. Mai, zwei Wochen nach der Kenntnis von der beabsichtigten Mietverlängerung, beauftragte die GEWOSIE den Gerichtsvollzieher, die Wohnung zu räumen. Der Räumungstermin wurde vom Gerichtsvollzieher nach Einhaltung der Ankündigungsfrist auf den 21. Juni festgesetzt.

Eine Intervention beim Amtsgericht und beim Gerichtsvollzieher konnte die Räumung am Vortag des Räumungseinsatzes verhindern. Allerdings beharrte Herr Rasche später darauf, die unnütz verursachten Kosten des Gerichtsvollziehers von dem Genossenschaftsanteil des Mieters abzuziehen.

Die Beantragung der Räumung einer bereits verkauften Wohnung und damit Schaffung eines Obdachlosen und das nachdem dem Vermietungsverantwortlichen der Anschlussmietvertrag bereits vorlag, ist ein Stück aus dem Tollhaus und zeugt von einem gewissenlosen Umgang mit Menschen.

Allerdings wäre der Gerichtsvollzieher am Räumungstag nicht durchgekommen. Es hatten bereits vierzig Unterstützer*innen des Bündnisses gegen Zwangsräumungen ihr Erscheinen angekündigt.

Nicht minder toll trieb es Vermieterchef Rasche im Frühjahr 2019.

Der alleinstehende Mieter einer Sozialwohnung der GEWOSIE sollte im Herbst 2018 bei der Baubehörde den Nachweis seiner Berechtigung für die Subvention seiner Sozialwohnung beibringen. Herr N. war jedoch zu diesem Zeitpunkt für zwei Monate und danach weitere Male in einer Klinik. Ihn hat die Post nicht erreicht.

Seine Wohnung hatte eine Kaltmiete von 337 Euro. Das Land Bremen legte monatlich noch einmal 174 Euro drauf. Insgesamt erhielt die GEWOSIE eine Kaltmiete von 511 Euro zuzüglich Betriebskosten und Heizkosten.

Da Herr N. seinen Grundsicherungsbescheid jedoch nicht bei der Baubehörde vorlegte, da er in einer Klinik war, bekam die GEWOSIE den Staatszuschuss nicht. Diese 174 Euro verlangte sie nunmehr von Herrn N.

Danach gab es laufend Mahnungen. Herr N. wandte sich an das Sozialamt, dies konnte die Situation nicht klären.

Nach Erreichen von zwei vollen Monatsmieten Schulden sprach die GEWOSIE Herrn N. die fristlose Kündigung aus und beauftragte die Rechtsanwaltskanzlei ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Küchen, beim Amtsgericht den Titel für den Rausschmiss durch einen Gerichtsvollzieher einzuklagen.

Mit dem Schreiben des Gerichts von Obdachlosigkeit konfrontiert, holte sich Herr N. Hilfe. Er hatte dem Gericht bereits einen Brief geschrieben, in dem er seine Krankheitsgeschichte mitgeteilt hat, dies war somit auch der Kanzlei Küchen bekannt.

Er holte umgehend die Beantragung des Zuschusses bei der Baubehörde nach.

Am Tag der Gerichtsverhandlung im September 2019 kam die Bewilligung von der Baubehörde. Zumindest der größte Teil der für die GEWOSIE vorgesehenen Mietzuschüsse der Stadt konnten nachträglich ausgezahlt werden – somit wäre der Kündigungsgrund eigentlich entfallen.

Aber der GEWOSIE Verhandlungsführer Rasche und die „hauseigene“ Rechtsanwaltskanzlei Küchen wollten die Kündigung in jedem Fall durchsetzen. Im Schreiben der RA Kanzlei wurden die Krankheiten des Mieters durchweg bestritten.

Zwar sprang Herr Rasche dynamischen Schrittes quer durch den Verhandlungsaal, um in den Besitz des Schriftstückes des Bauamtes im Wert von mehr als 1000 Euro zu gelangen. Aber trotz Ausgleich des größten Teils der Mietschulden erfolgte keine Rücknahme der Kündigung.

Die Ursache für den beharrlichen Kündigungswillen wird erst auf den zweiten Blick sichtbar.

Das Gebäude in dem Herr N. wohnte, ist nach den Maßgaben des Sozialen Wohnungsbaus errichtet. 337 Euro Kaltmiete zahlt der Mieter, den Rest von 174 Euro schießt das Land Bremen hinzu.

In wenigen Jahren läuft die Sozialbindung aus. Dann kann die GEWOSIE nach Rechtslage des BGB auch die 174 Euro zusätzlich vom Mieter verlangen. Dies hätte jedoch bei Herrn N. nicht geklappt. Er bezieht zusätzlich zur Minirente Leistungen der Grundsicherung. Und bei Grundsicherung gibt es für die Miete Höchstgrenzen. Diese beträgt in Bremen 471 Euro für eine Einzelperson einschließlich aller kalten Nebenkosten. Die GEWOSIE hätte also beim Auslaufen der Sozialbindung gar nicht auf den rechtlich möglichen Betrag von 511 Euro Kaltmiete zuzüglich Betriebskosten von 70 Euro, insgesamt 581 Euro erhöhen können.

Also hat der „umsichtige“ Herr Rasche im Interesse seiner mittelständischen Aufsichtsräte klug gehandelt. Gebäudebestände bei denen die Sozialbindung ausläuft werden nicht nur bei der GEWOSIE von solchen Mieter*innen „entmietet“, bei denen die nach dem Gesetz maximal zulässige Miete und damit Gewinn auf Grund des Bezuges von Grundsicherung und/oder Hartz IV tatsächlich nicht möglich ist.

Die GEWOSIE – ein ganz normaler Miethai und Herr Rasche ihr treu ergebener Diener.

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